Grundsätzlich sollte man wissen, dass vor der Revolution 1848 die Herrschaften (Adelige) viele Verwaltungstätigkeiten inne hatten. Jeder Bürger musste gewisse Steuern an den Staat abführen - diese hob die für den Grund zuständige Herrschaft ein und reichte einen Teil wieder weiter die oberen Instanzen, ein Teil durfte behalten werden.
Meist gab es keine gemeinsame Herrschaftszugeörigkeit für einen Ort, sondern mehrere Herrschaften teilten sich Orte untereinander auf. Z.b. kenne ich eine Ort, der damals aus nur 11 Häusen bestanden hat aber unter 3 zuständigen Herrschaften aufgeteilt war.
Wer auf welchem Hof lebte verwaltete also primär die Herrschaften in Büchern.
Nach 1880 übernahmen erst die Gerichte die Vewaltung von Grund und Boden und trugen Änderungen im Besitz in den Grundbüchern ein.
Der erste Weg führt für den emsigen Hofforscher also zum zuständigen Bezirksgericht. Dort nimmt man (kostenlos) Einsicht in das Grundbuch. Gut ist, wenn man dabei gleich weiß, welche Einlagezahl der Hof hat und in welcher Katastralgemeinde dieser liegt - damit findet man den Eintrag im Grundbuch schneller.
Im Grundbuch sollte man unbedingt nach dem Verweise ins Herrschaftsbuch suchen - im Grundbuch sollte stehen, welche Herrschaft für den Hof vorher zuständig war und unter welcher Nummer dieser dort geführt wurde.
Hat man diese Daten kann man eine Anfrage an das NÖ-Landesarchiv stellen und dort Einsicht in das Herrschaftliche Grundbuch nehmen. Dabei schickt man am besten die vollständige Adresse an die auf der Website ersichtlichen E-Mail Adresse und teilt auch gleich mit, zu welcher Herrschaft der Hof gehört hat.
Das NÖ-Landesarchiv hat 2 Standorte - einen in Bad Pirawarth und einen in St. Pölten - je nachdem wo das Exponat liegt dauert es ein bisschen, bis das Buch vor Ort verfügbar ist.
Meine Anfrage dort wurde rasch und kompetent beantwortet werden. Man hat mir auch gleich einen weiteren wertvollen Tip gegeben - im Historisches Ortsnamenbuch für Niederösterreich (leider vergriffen, aber man es sich über die NÖ-Landesbiblothek ausleihen; Alternative Webadresse: http://noe.gv.at/Bildung/Landesbibliothek.html) findet man zu älteren Gehöften teils die erste urkundliche Erwähnung und den alten Hofnamen.
Meist gab es keine gemeinsame Herrschaftszugeörigkeit für einen Ort, sondern mehrere Herrschaften teilten sich Orte untereinander auf. Z.b. kenne ich eine Ort, der damals aus nur 11 Häusen bestanden hat aber unter 3 zuständigen Herrschaften aufgeteilt war.
Wer auf welchem Hof lebte verwaltete also primär die Herrschaften in Büchern.
Nach 1880 übernahmen erst die Gerichte die Vewaltung von Grund und Boden und trugen Änderungen im Besitz in den Grundbüchern ein.
Der erste Weg führt für den emsigen Hofforscher also zum zuständigen Bezirksgericht. Dort nimmt man (kostenlos) Einsicht in das Grundbuch. Gut ist, wenn man dabei gleich weiß, welche Einlagezahl der Hof hat und in welcher Katastralgemeinde dieser liegt - damit findet man den Eintrag im Grundbuch schneller.
Im Grundbuch sollte man unbedingt nach dem Verweise ins Herrschaftsbuch suchen - im Grundbuch sollte stehen, welche Herrschaft für den Hof vorher zuständig war und unter welcher Nummer dieser dort geführt wurde.
Hat man diese Daten kann man eine Anfrage an das NÖ-Landesarchiv stellen und dort Einsicht in das Herrschaftliche Grundbuch nehmen. Dabei schickt man am besten die vollständige Adresse an die auf der Website ersichtlichen E-Mail Adresse und teilt auch gleich mit, zu welcher Herrschaft der Hof gehört hat.
Das NÖ-Landesarchiv hat 2 Standorte - einen in Bad Pirawarth und einen in St. Pölten - je nachdem wo das Exponat liegt dauert es ein bisschen, bis das Buch vor Ort verfügbar ist.
Meine Anfrage dort wurde rasch und kompetent beantwortet werden. Man hat mir auch gleich einen weiteren wertvollen Tip gegeben - im Historisches Ortsnamenbuch für Niederösterreich (leider vergriffen, aber man es sich über die NÖ-Landesbiblothek ausleihen; Alternative Webadresse: http://noe.gv.at/Bildung/Landesbibliothek.html) findet man zu älteren Gehöften teils die erste urkundliche Erwähnung und den alten Hofnamen.
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